Das lat. patronus bedeutet ursprünglich
Schutzherr, Vertreter vor Gericht für Leute, die von ihm abhängig sind oder ihn
darum angegangen haben, dann allgemein fürsorglich bemühter, einflussreicher
Mann. Seit dem 4. Jh. wird dieser Begriff von den christlichen Gemeinden
angewandt auf hoch verehrte Märtyrer, die bei der Gemeinde ihre Grabstätte
gefunden haben; so nennt Leo d. Gr. die Apostel Petrus und Paulus die Patrone
Roms. Orte, die kein Märtyrergrab aufzuweisen hatten, wählten sich gleichfalls
einen Patron und bemühten sich um eine Reliquie davon, um sie in ihrem
Kirchengebäude niederzulegen. So entsteht der Brauch, jede Gemeinde und ihr
Kirchengebäude unter den Schutz (patrozinium) eines Heiligen zu stellen und
dessen Fest alljährlich besonders zu begehen. Vielfach wurden Kirchengebäude
aber auch nach Glaubensgeheimnissen benannt; man spricht dann genauer von
Titularfest. - Unter germanischen Rechtsverhältnissen wird die schon der Antike
bekannte Vorstellung besonders lebendig, das Kirchengebäude, Kloster oder der
Altar stehe im Besitz des betreffenden Heiligen. Auch die persönliche Hinwendung
zu Gott und zu den Heiligen übernimmt Motive aus dem germanischen Lehenswesen:
Die Hingabe begründet ein auf gegenseitiger Treue basierendes persönliches
Verhältnis.
Aus: Adolf Adam - Hupert Berger, pastoralliturgisches Handlexikon. Freiburg -
Basel - Wien. |